ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOLARWATERWORLD AG

die aufgelisteten Bedingungen. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Mieter und der Solarwaterworld AG geschlossenen Vertrags.

 

1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt mit der Ausstellung einer Auftragsbestätigung. Mit Abgabe werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vermieter den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung innerhalb des verabredeten Zeitraums ausführt wurde.
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, auf das angegebene Geschäftskonto einzuzahlen.
Nach der Fahrt erhalten Sie von uns eine Gesamtrechnung inkl. Getränke und Catering. Eine Anzahlung wird nicht fällig.

3. Rücktritt vom Vertrag
Die Solarwaterworld AG behält sich das Recht vor, bei Eis, Nebel, Sturm, starkem Gewitter, Sperrungen der Wasserwege, staatlich angeordneten Corona-Beschränkungen, sowie bei höherer Gewalt den Schiffsbetrieb einzustellen. Kundenevents werden in diesen Fällen für den Kunden kostenlos storniert. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Solarwaterworld AG besteht nicht.
Verlangt der Kunde aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die Stornierungskosten zu tragen:
Stornierungsbedingungen:
Stornierungen von Kundenseite wegen anderer Gründe werden wie folgt behandelt:
Stornierung 15 – 28 Tage vor dem Event: 20 % des Angebotspreises
Stornierung 8 – 14 Tage vor dem Event: 60 % des Angebotspreises
Stornierung 3 – 5 Tage vor dem Event: 80 % des Angebotspreises
Stornierung 0 – 5 Tage vor dem Event: 100 % des Angebotspreises

4. Versicherung
Die Charterboote und Schiffe sind Vollkasko sowie Haftpflicht versichert. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

5. Mietgut
Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Charterboot übergeben wird.
Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden.
Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Boot zu übergeben oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.

6. Nutzung des Mietgutes
Die Nutzung der Schiffe und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO. zu erfolgen.

7. Fremdaufträge
Für Fremdaufträge, die durch uns organisiert werden, berechnen wir einen Aufschlag von 10 %.

8. Haftung
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Gerichtsstand ist Berlin
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

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