ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOLARWATERWORLD AG

Die aufgelisteten Bedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Mieter und der Solarwaterworld AG geschlossenen Vertrags.
1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine Reservierung eines Bootes vom Mieter vorgenommen wird. Mit der Reservierung werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter das Boot zur Verfügung stellt und in dem verabredeten Zeitraum die Leistung erbringt.
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsbedingungen
Alle Gutscheine müssen an der Vermietstation vorgelegt werden.

3. Rücktritt vom Vertrag
Eine Stornierung der Reservierung ist jederzeit möglich.

4. Versicherung
Die Mietboote sind Vollkasko sowie Haftpflicht versichert. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

5. Mietgut
Der Vermieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Mietboot übergeben wird.
Treten während der Mietzeit Störungen oder ein Schadensfall auf, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Bootes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden.
Behebt der Vermieter gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises.
Kann der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Kunden das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Boot zu übergeben oder den gesamten Mietpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.

6. Nutzung des Mietgutes
Die Nutzung des Bootes und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO. zu erfolgen.

7. Fremdaufträge
Für Fremdaufträge, die durch uns organisiert werden, berechnen wir einen Aufschlag von 10 %.

8. Haftung
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Vermieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Gerichtsstand ist Berlin
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

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