ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SOLARWATERWORLD AG

die aufgelisteten Bedingungen. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Mieter und der Solarwaterworld AG geschlossenen Vertrags.

 

1. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt mit dem Erwerb eines Tickets als erteilt. Mit dem Kauf werden die nachstehenden Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Solarwaterworld AG den Auftrag schriftlich bestätigt oder die vereinbarte Leistung innerhalb des verabredeten Zeitraums ausführt wurde.
Alle Änderungen und mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
Schriftlich bestätigte Preisangaben sind grundsätzlich verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsbedingungen
Tickets können online oder direkt an Bord erworben werden. Eine Onlinebuchung beinhaltet eine Platzgarantie.

3. Rücktritt vom Vertrag
Verlangt der Kunde aus Gründen, die nicht von der Solarwaterworld AG zu verantworten sind, den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die Stornierungskosten zu tragen: Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 h vor Fahrtantritt möglich. Innerhalb von 48 h stellt die Solarwaterworld AG einen Wertgutschein als Erstattung aus.

4. Versicherung
Die Schiffe sind Vollkasko sowie Haftpflicht versichert. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

5. Mietgut
Die Solarwaterworld AG trägt dafür Sorge, daß dem Kunden ein betriebssicheres und funktionsfähiges Schiff befördert.
Treten während der Tour Störungen oder ein Schadensfall auf, hat die Solarwaterworld AG dafür Sorge zu tragen, dass Störungen, die Betriebsfähigkeit des Schiffes beeinträchtigen, ohne schuldhaftes Verzögern behoben werden.
Behebt die Solarwaterworld AG gemeldete Schäden ohne schuldhaftes Verzögern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises eines Tickets.
Kann die Solarwaterworld AG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, dem Kunden die Tour nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Schiff zu übergeben oder den gesamten Kaufpreis zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.

6. Nutzung des Mietgutes
Die Nutzung des Schiffes und das Verhalten an Bord hat nach den allgemeinen, anerkannten Regeln der Seemannschaft und den Bestimmungen der BinSchStrO. zu erfolgen.
Den Ansagen der Crew ist Folge zu leisten.

7. Fremdaufträge
Für Fremdaufträge, die durch uns organisiert werden, berechnen wir einen Aufschlag von 10%.

8. Haftung
Eine Haftung wegen Vertragsverletzungen aus höherer Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrungen wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Solarwaterworld AG als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Gerichtsstand ist Berlin
Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

 

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